Dokumentenpaket
Dokumente für die Eheschließung
Exemplarische Liste der zu übersetzenden Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Eheschließung:
- Geburtsurkunde mit Apostille
- Inlandspass
- Reisepass (ggf.)
- Notariell beglaubigte Erklärung zum Familienstand mit Apostille (ohne Apostille, wenn diese im russischen Konsulat in Deutschland abgegeben wurde.)
Im Falle einer früheren Ehe:
Eheurkunde
Scheidungsurkunde
Gerichtsbeschluss (in einigen Fällen)


Exemplarische Liste der zu übersetzenden Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Eheschließung:
- Geburtsurkunde mit Apostille
- Inlandspass
- Reisepass (ggf.)
- Notariell beglaubigte Erklärung zum Familienstand mit Apostille (ohne Apostille, wenn diese im russischen Konsulat in Deutschland abgegeben wurde.)
Im Falle einer früheren Ehe:
Eheurkunde
Scheidungsurkunde
Gerichtsbeschluss (in einigen Fällen)
Erkundigen Sie sich beim Standesamt nach der Liste der erforderlichen Unterlagen. Diese kann je nach Standort des Standesamtes und Ihrer persönlichen Situation (z. B. frühere Ehen oder Kinder) variieren.
Sollte einer der zukünftigen Eheleute die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, wird Ihnen das Standesamt mitteilen, dass Sie für die Anmeldung der Eheschließung und für die Trauung selbst einen vereidigten Dolmetscher benötigen.
Aufnahme in die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation
In den meisten Fällen müssen Sie folgende Dokumente übersetzen lassen:
Geburtsurkunde mit Apostille
Eheurkunde mit Apostille
Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ohne Apostille
- Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis (notariell beglaubigte Kopie mit Apostille)
oder
- Erweiterte Meldebescheinigung mit Apostille


In den meisten Fällen müssen Sie folgende Dokumente übersetzen lassen:
Geburtsurkunde mit Apostille
Eheurkunde mit Apostille
Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ohne Apostille
- Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis (notariell beglaubigte Kopie mit Apostille)
oder
- Erweiterte Meldebescheinigung mit Apostille
Eine detaillierte Liste der für dieses Verfahren erforderlichen Dokumente finden Sie auf der Website der Konsulate der Russischen Föderation in Deutschland.
Bitte beachten Sie, dass das Konsulat der Russischen Föderation Übersetzungen ins Russische ohne Beglaubigung des Übersetzers annimmt, weil es in Russland keine beeidigten Übersetzer gibt. Während eines separaten Termins wird ein Notar im Generalkonsulat der Russischen Föderation die Übersetzung beglaubigen.
(Informationen von der Website des Generalkonsulats der Russischen Föderation in München).
Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation
- Wenn Sie Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland sind:
Personalausweis oder Reisepass ohne Apostille - Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen:
Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis ohne Apostille - Wenn Sie keine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen:
eine Einbürgerungszusicherung (mit Apostille)


- Wenn Sie Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland sind:
Personalausweis oder Reisepass ohne Apostille - Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen:
Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis ohne Apostille - Wenn Sie keine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen:
eine Einbürgerungszusicherung (mit Apostille)
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
In der Regel müssen die folgenden Dokumente übersetzt werden:
- Bescheinigung über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- ggf. Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde
- ggf. Bescheinigung über Namensänderung


In der Regel müssen die folgenden Dokumente übersetzt werden:
- Bescheinigung über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- ggf. Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde
- ggf. Bescheinigung über Namensänderung
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft
durch Einbürgerung
setzt voraus, dass der Einbürgerungsbewerber seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt (außer in bestimmten Ausnahmefällen)
Über eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen, sowie über den Verlauf des Einbürgerungsverfahrens können Sie sich im Vorfeld auf der Webseite der zuständigen Behörden informieren, beispielsweise auf der offiziellen Webseite der Landeshauptstadt München: www.muenchen.de.
Für die Anerkennung von Hochschul- oder Berufsabschlusse zur Aufnahme der Berufstätigkeit
Schulabschlusszeugnis mit Anlage
Hochschul- oder Berufsabschluss mit Anlage
Auszug aus dem Lehrplan
Arbeitszeugnis /(Arbeitsbuch)
und sonstige Dokumente.


Schulabschlusszeugnis mit Anlage
Hochschul- oder Berufsabschluss mit Anlage
Auszug aus dem Lehrplan
Arbeitszeugnis /(Arbeitsbuch)
und sonstige Dokumente.
Die Namen der Hochschuleinrichtungen werden laut der Anabin- Datenbank übersetzt.
Eine vollständige Liste der Dokumente, die für die Anerkennung Ihres Abschlusses erforderlich sind, erhalten Sie bei den zuständigen Stellen, z. B:
Zeugnisanerkennungsstelle (im Falle der Anerkennung von Schulzeugnissen) oder Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), wenn Sie Ihren Hochschulabschluss anerkennen lassen möchten.
Auf der Website anerkennung-in-deutschland finden Sie alle Informationen, die Sie für die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses benötigen.
Studium in Deutschland
In der Regel müssen folgende Dokumente übersetzet werden:
Schulabschlusszeugnis mit Anlage
Studienbescheinigung
Praktikumsnachweis
Bachelorabschluss mit Anlage
und einige andere Dokumente.


In der Regel müssen folgende Dokumente übersetzet werden:
Schulabschlusszeugnis mit Anlage
Studienbescheinigung
Praktikumsnachweis
Bachelorabschluss mit Anlage
und einige andere Dokumente.
Eine vollständige Liste der Dokumente, die für die Zulassung zu einer Universität erforderlich sind, sowie der Dokumente, die von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden müssen, finden Sie auf der Website der jeweiligen Universität.
Häufig erfolgt eine Vorabprüfung der Bewerbungsunterlagen über die Arbeits- und Service Stelle für internationale Studienbewerbungen UNI- ASSIST, hier werden Studieninteressenten auch auf die Webseite einer jeweiligen Hochschule verwiesen.
Da ich eine vereidigte Übersetzerin bin, werden meine Übersetzungen von UNI-ASSIST akzeptiert.
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